Diese Allgemeinen Lieferbedingungen von ASK4 sind Bestandteil aller Aufträge für unsere Geschäfts- und Supportleistungen und gelten für diese.

Unser Vertrag setzt sich zusammen aus: 

  • die Bestellung(en);
  • diese Allgemeinen Lieferbedingungen von ASK4; und
  • die entsprechenden Servicebedingungen;

die zusammen das "Abkommen" bilden.

Im Falle eines Konflikts zwischen den oben aufgeführten Dokumenten gilt die oben angegebene Rangfolge (von oben nach unten).

Wir raten Ihnen dringend, diese Dokumente vollständig und aufmerksam zu lesen.

Wir empfehlen Ihnen insbesondere die Lektüre der Ziffern 2.0 (Bestellung von Dienstleistungen), 5.0 (Ihre Verpflichtungen), 13.0 (Haftungsbeschränkungen), 15.0 (Kündigung), 17.0 (Datenschutz) und 22.0 (Gesamte Vereinbarung) dieser Allgemeinen Lieferbedingungen von ASK4.

Keine Bedingungen, die auf Ihrer Bestellung, Auftragsbestätigung, Spezifikation oder einem anderen Dokument vermerkt sind, mit ihr geliefert werden oder in ihr enthalten sind, sind Bestandteil des Vertrags.

1.0 DEFINITIONEN UND AUSLEGUNG

Zusätzliche Gebühren
bezeichnet alle Gebühren für die Nutzung der Dienste, die nicht in den wiederkehrenden Gebühren gemäß der Bestellung oder dem Preisleitfaden enthalten sind, einschließlich Anrufgebühren und Gebühren für zusätzliche Ressourcen oder zusätzliche Nutzung.

Zusätzliche Ressourcen
bedeutet die Bereitstellung zusätzlicher professioneller Dienstleistungen, Engineering und Installation durch ASK4, sowie die Bereitstellung von Ausrüstung oder anderen ähnlichen Dienstleistungen, die die Parteien für ASK4 vereinbaren können, wie in der Bestellung detaillierter dargelegt.

Zusätzliche Nutzung
bedeutet jede Nutzung der Dienste, die über die vereinbarten Grenzen hinausgeht, wie sie in der Bestellung festgelegt sind.

ASK4
bezeichnet die in der Bestellung angegebene ASK4-Einheit.

ASK4-Ausrüstung
bedeutet jede Ausrüstung, die geliefert oder verwendet wird, um die Dienstleistung zu erbringen, die keine gekaufte Ausrüstung ist (um Zweifel auszuschliessen: gekaufte Ausrüstung, die auf Kredit, zur Miete oder zum Leasing zur Verfügung gestellt wird, bleibt ASK4-Ausrüstung, bis alle Gebühren unter dem Vertrag vollständig bezahlt sind).

ASK4 Allgemeine Lieferbedingungen
bedeutet diese Bedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung in Übereinstimmung mit dem Vertrag.

Geschäftstage
ist jeder Tag, der kein Samstag oder Sonntag oder ein öffentlicher oder Bankfeiertag in England ist.

Gesprächsgebühren
bezeichnet die Gebühren, die für die Nutzung von Sprachdiensten durch Sie zu zahlen sind, wie sie im Preisverzeichnis aufgeführt sind.

Gebühren
bezeichnet die von ASK4 im Rahmen der Vereinbarung zu zahlenden Gebühren, einschließlich der wiederkehrenden Gebühren, Installationsgebühren, Verbindungsgebühren und zusätzlichen Gebühren.

Inkrafttreten
bedeutet, dass die verbindliche Verpflichtung von ASK4 zur Erbringung von Dienstleistungen gemäss Ziffer 2.0 entsteht.

Verantwortlicher, personenbezogene Daten, Auftragsverarbeiter und Prozess
haben jeweils die Bedeutung, die ihnen in den geltenden Datenschutzgesetzen gegeben wird.

Berechtigungsnachweis
bezeichnet einen Benutzernamen, einen Zugangscode, ein Passwort, einen Code, eine PIN-Nummer, eine Kontonummer, eine Smartcard oder ein anderes Sicherheitsgerät, das Ihnen von ASK4 ausgestellt wurde.

Kundenausrüstung
bedeutet jedes Gerät und jede darin enthaltene Software (einschließlich, aber nicht beschränkt auf gekaufte Ausrüstung, Verkabelung, Verdrahtung, PCs, Netzwerkschnittstellenkarten und Netzwerkschnittstellenadapter), die keine ASK4-Ausrüstung ist.

Persönliche Kundendaten
sind die persönlichen Daten Ihrer Kunden oder anderer betroffener Personen, die ASK4 in Ihrem Namen als Auftragsverarbeiter bei der Erbringung der Dienstleistungen für Sie im Rahmen der Vereinbarung verarbeiten muss.

Vorfälligkeitsentschädigung
ist ein Betrag in Höhe von:

(i) die Summe aller wiederkehrenden Gebühren und Installationsgebühren, die während des anfänglichen Servicezeitraums (oder des aktuellen Verlängerungszeitraums, wenn die Kündigung während eines solchen Zeitraums erfolgt) für den betreffenden Dienst fällig sind oder werden; und

(ii) eine Summe, die den verbleibenden erwarteten monatlichen Zusatzkosten entspricht, die ASK4 für den Rest des anfänglichen Servicezeitraums (oder des aktuellen Verlängerungszeitraums, falls die Kündigung während eines solchen Zeitraums erfolgt) für den betreffenden Service auf der Grundlage der durchschnittlichen monatlichen Zusatzkosten, die in den letzten drei (3) Monaten vor dem Datum der Kündigung gezahlt wurden, zu zahlen hat.

Ausrüstung
bedeutet ASK4 Ausrüstung, gekaufte Ausrüstung und Kundenausrüstung.

Konzernunternehmen
bezeichnet jedes Tochterunternehmen oder Mutterunternehmen von ASK4 Limited gemäß der Definition in Abschnitt 1162 des Companies Act 2006.

Der anfängliche Servicezeitraum
ist der in der Bestellung angegebene Zeitraum, für den jeder Service ab dem Anfangsdatum für diesen Service erbracht werden soll, und beträgt 36 Monate, wenn kein solcher Zeitraum angegeben ist. Verweise in der Bestellung auf einen "Mindestzeitraum", die "Laufzeit", die "Vertragslaufzeit" oder Ähnliches sind als Verweise auf den anfänglichen Servicezeitraum zu verstehen.

Installationskosten
bezeichnet alle Beträge, die gemäß der Bestellung und/oder dem Preisverzeichnis für den Anschluss, die Installation oder die Konfiguration des Dienstes zu zahlen sind.

Bestellung
bedeutet das Standard-Bestellformular von ASK4 in der jeweils gültigen Fassung, das von ASK4 gemäss Ziffer 2.0 akzeptiert wird.

Partei
bedeutet sowohl ASK4 als auch Sie.

Price Guide
bezeichnet alle Informationen zu den Gebühren für die Dienstleistungen von ASK4, die auf Anfrage bei ASK4 erhältlich sind.

Datenschutzgesetze
bezeichnet die geltenden Rechtsvorschriften zum Schutz der personenbezogenen Daten und der Privatsphäre natürlicher Personen, insbesondere die britische Datenschutz-Grundverordnung (GDPR), das Datenschutzgesetz (Data Protection Act 2018) und die Verordnung über den Schutz der Privatsphäre und der elektronischen Kommunikation (EG-Richtlinie) aus dem Jahr 2003 (SI 2426/2003) zusammen mit allen geltenden verbindlichen Leitlinien und Verhaltenskodizes, die von Zeit zu Zeit von den zuständigen Aufsichtsbehörden herausgegeben werden.

Gekaufte Ausrüstung
bedeutet jede Ausrüstung, die Sie von ASK4 kaufen oder leasen, wie in der Bestellung beschrieben.

Wiederkehrende Gebühren
sind alle wiederkehrenden und laufenden monatlichen (sofern im Auftrag nicht anders vereinbart) Gebühren für die Bereitstellung der Dienste und/oder der Ausrüstung, wie im Auftrag festgelegt.

Verlängerungszeitraum
bezeichnet den festgelegten Zeitraum, für den der Vertrag in Bezug auf jede der relevanten Dienstleistungen nach Ablauf des anfänglichen Dienstleistungszeitraums oder eines Verlängerungszeitraums, wie im Auftrag angegeben, fortgesetzt wird, und wenn kein solcher Zeitraum angegeben ist, ist es ein Zeitraum von gleicher Dauer wie der anfängliche Dienstleistungszeitraum. Verweise im Auftrag auf einen "Folgezeitraum", eine "Folgezeit" oder Ähnliches sind als Verweise auf den Verlängerungszeitraum zu verstehen.

Servicebedingungen
bezeichnet die zusätzlichen Bedingungen von ASK4, die sich auf einen bestimmten Service beziehen.

Dienstleistungen
bezeichnet die in der Bestellung angegebene(n) Dienstleistung(en), wie sie in den Dienstleistungsbedingungen näher definiert sind.

Datum des Dienstbeginns
bedeutet das in der Bestellung angegebene Datum oder, falls dieses früher liegt oder kein Datum angegeben ist: (i) das Datum, an dem die Dienste für die Nutzung durch Sie verfügbar sind; oder (ii) das Datum, an dem Sie die Dienste zum ersten Mal nutzen.

Standort
bezeichnet den Standort (oder die Standorte), an dem (denen) sich die Ausrüstung befindet oder für den (die) die Dienstleistungen erbracht werden sollen.

Standortinfrastruktur
bedeutet Datenverkabelung, Verkabelung und alle anderen Teile Ihrer Infrastruktur am Standort, die ASK4 möglicherweise nutzen muss, um den Service bereitzustellen.

Software
bedeutet jede Software, die Ihnen von ASK4 in Verbindung mit dem Service oder zu dessen Nutzung zur Verfügung gestellt wird.

Vermessung
bedeutet jegliche Vermessung oder andere Untersuchungen, die von oder im Namen von ASK4 durchgeführt werden und die ASK4 nach eigenem Ermessen vor der Installation der Ausrüstung und/oder der Erbringung der Dienstleistung für notwendig erachtet.

UK GDPR hat die Bedeutung, die ihm in Section 3(10) (ergänzt durch Section 205(4)) des Data Protection Act 2018 gegeben wird.

Benutzerhandbuch
bedeutet solche Broschüren, Prospekte, Leitfäden und andere Dokumente, Materialien oder Informationen in Bezug auf die Dienstleistungen und/oder Software, die ASK4 von Zeit zu Zeit veröffentlicht.

Sprachdienste
bezeichnet den von ASK4 bereitgestellten Telefon- und/oder VoIP-Dienst, wie er in der Bestellung beschrieben ist.

Sie
ist der Kunde, mit dem ASK4 den Vertrag, wie in der Bestellung dargelegt, abschließt, oder gegebenenfalls jede Person, die Sie vertritt, wenn es ASK4 den Anschein hat, dass diese Person mit Ihrer Vollmacht oder Erlaubnis handelt, und "Ihr" wird entsprechend definiert.

1.1. Verweise im Abkommen:

1.1.1. auf eine gesetzliche Bestimmung wird als Verweis auf diese Bestimmung in ihrer jeweils geänderten oder neu erlassenen Fassung ausgelegt;

1.1.2. der Begriff "Person" umfasst jede Person, Personengesellschaft, Firma, Gesellschaft, Körperschaft, Kapitalgesellschaft oder Organisation;

1.1.3. für eine Vertragspartei ihre jeweiligen Rechtsnachfolger und zulässigen Bevollmächtigten sowie deren jeweilige Angestellte und Beauftragte; und

1.1.4. jedes Wort im Singular schließt den Plural ein und umgekehrt. 

1.2. Wo Sie sich in der Vereinbarung verpflichten, eine Handlung oder Sache zu unterlassen, verpflichten Sie sich auch, einer anderen Person nicht zu gestatten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Ergreifung aller angemessenen Präventivmaßnahmen), diese Handlung oder Sache zu tun. Wenn Sie in der Vereinbarung eine Bestimmung oder Erklärung ausdrücklich bestätigen, wird davon ausgegangen, dass Sie dieser Bestimmung oder Erklärung zustimmen.

2.0 BESTELLSERVICE

2.1. Jede Bestellung von Ihnen bei ASK4 ist ein Angebot zum Kauf von Dienstleistungen, die dem Vertrag unterliegen.

2.2. ASK4 kann eine Bestellung nach eigenem Ermessen annehmen oder ablehnen. Eine Bestellung wird nicht angenommen und es entsteht keine verbindliche Verpflichtung zur Erbringung von Dienstleistungen, bis der frühere Zeitpunkt erreicht ist:

2.2.1. Die schriftliche Annahme der Bestellung durch ASK4;

2.2.2. das Datum des Dienstbeginns; oder

2.2.3. ASK4 beginnt mit der Erbringung der Leistungen bzw. teilt Ihnen mit, dass die Leistungen zur Erbringung bereit sind.

2.3. Die Ablehnung einer Bestellung durch ASK4, einschliesslich jeglicher Mitteilung, die eine solche Ablehnung begleiten kann, stellt kein Gegenangebot dar, das von Ihnen angenommen werden kann.

2.4. ASK4 kann Ihnen von Zeit zu Zeit Offerten unterbreiten. Offerten sind nur Einladungen zur Behandlung. Sie stellen kein Angebot zur Erbringung von Dienstleistungen dar und können von Ihnen nicht angenommen werden.

2.5. Ein Auftrag kann von ASK4 ohne Haftung storniert werden, wenn die Ergebnisse einer Umfrage nach vernünftigem Ermessen von ASK4 nicht zufriedenstellend sind oder wenn es technisch nicht möglich ist, die Dienstleistungen bis zum Datum des Dienstleistungsbeginns zu implementieren und/oder zu unterstützen.

2.6. Marketing- und andere Werbematerialien in Bezug auf die Dienste dienen nur der Veranschaulichung und sind nicht Teil des Vertrags.

3.0 TERMIN

3.1. Dieser Vertrag beginnt am Tag des Inkrafttretens und wird, sofern er nicht gemäß Klausel 15.0 oder 21.3 vorzeitig gekündigt wird, in Bezug auf jeden Dienst für den anfänglichen Dienstzeitraum für diesen Dienst fortgesetzt, woraufhin er entweder gemäß den Bestimmungen von Klausel 3.2 fortgesetzt wird oder ausschließlich in Bezug auf diesen Dienst gemäß den Bestimmungen von Klausel 3.3 beendet wird.

3.2. Nach Ablauf des anfänglichen Servicezeitraums (oder eines Verlängerungszeitraums) wird diese Vereinbarung automatisch für weitere Verlängerungszeiträume fortgesetzt, es sei denn, eine der Parteien hat die andere Partei gemäß Klausel 3.3 gekündigt oder die Vereinbarung wird gemäß Klausel 15.0 oder 21.3 früher gekündigt.

3.3. Diese Vereinbarung endet in Bezug auf jeden Dienst am Ende des anfänglichen Dienstzeitraums für diesen Dienst oder am Ende des zu diesem Zeitpunkt laufenden Verlängerungszeitraums für diesen Dienst nur dann, wenn eine der Vertragsparteien der anderen Vertragspartei schriftlich mit einer Frist von 60 Tagen (oder einer anderen in einer Bestellung festgelegten Frist) mitgeteilt hat, dass sie diesen Dienst kündigen möchte, und diese Mitteilung entweder am Ende des anfänglichen Dienstzeitraums oder am Ende des zu diesem Zeitpunkt laufenden Verlängerungszeitraums (je nach Fall) abläuft.

3.4 Diese Vereinbarung endet mit der schriftlichen Kündigung aller von ASK4 erbrachten Leistungen gemäß dieser Klausel.

4.0 ASK4-VERPFLICHTUNGEN

4.1. ASK4 wird, vorbehaltlich der Einhaltung Ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag, die Dienstleistungen erbringen:

4.1.1. mit angemessener Sachkenntnis und Sorgfalt;

4.1.2. in Übereinstimmung mit den Servicebedingungen und allen geltenden Gesetzen; und

4.1.3. bis zum Datum des Dienstbeginns, wobei das Datum des Dienstbeginns nicht ausschlaggebend ist.

5.0 IHRE VERPFLICHTUNGEN

5.1. Sie müssen:

5.1.1. die Gebühren in Übereinstimmung mit dem Vertrag zu zahlen;

5.1.2. ASK4 unverzüglich genaue und vollständige Informationen zur Verfügung stellen, die für die Erbringung der Dienstleistungen angemessenerweise erforderlich sind, einschließlich Informationen in Bezug auf Gesundheit, Sicherheit und Umwelt;

5.1.3. alle von ASK4 geforderten vorbereitenden Maßnahmen zu ergreifen, damit Sie die Dienstleistungen unverzüglich und in Übereinstimmung mit den von ASK4 festgelegten angemessenen Fristen erhalten können;

5.1.4. mit ASK4 zu kooperieren und allen angemessenen Anfragen von ASK4 nachzukommen, um ASK4 bei der Bereitstellung der Dienste zu helfen;

5.1.5. ist für alle Nutzer der Dienste (ob autorisiert oder nicht) und für alle Verstöße gegen die Vereinbarung durch einen Nutzer verantwortlich;

5.1.6. garantieren, dass Sie voll befähigt und befugt sind, den Vertrag abzuschließen und zu erfüllen, und dass es nichts gibt, was Ihre Fähigkeit, Ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, beeinträchtigen könnte;

5.1.7. die Dienste oder die Ausrüstung oder Teile davon nicht an andere Personen weiterverkaufen;

5.1.8. sofern im Auftrag nicht anders vereinbart, die Gesamtverantwortung für die Erstellung von Sicherungskopien aller Daten und Datenbanken zu übernehmen und sicherzustellen, dass Sie über alle erforderlichen Daten- und Systemsicherheitsmaßnahmen verfügen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Antivirenschutz;

5.1.9. die von ASK4 bereitgestellten technischen Anweisungen befolgen;

5.1.10. die Geräte und Dienste in Übereinstimmung mit dem Vertrag, dem Benutzerhandbuch, den Servicebedingungen und allen geltenden Gesetzen zu nutzen; und

5.1.11. den Dienst nicht zu nutzen oder jemandem die Nutzung zu gestatten: (a) zum Senden oder Empfangen von Mitteilungen, die beleidigend, missbräuchlich, unanständig, obszön oder bedrohlich sind; (b) um jemandem Ärger, Unannehmlichkeiten oder unnötige Sorgen zu bereiten; oder (c) um die Rechte einer Person zu verletzen oder zu beeinträchtigen.

5.2. Sie sind verpflichtet, ASK4 von allen Verbindlichkeiten, Kosten (einschließlich angemessener Honorare), Ansprüchen, Schäden, Verlusten und Verfahren freizustellen, die sich aus einem Verstoß gegen die Ziffern 5.1.10 und/oder 5.1.11 ergeben.

6.0 ASK4-AUSRÜSTUNG

6.1. Die ASK4 Ausrüstung bleibt Eigentum von ASK4. Sie stimmen zu:

6.1.1. die ASK4-Ausrüstung als Treuhänder und Verwahrer getrennt von Ihrem Eigentum und dem Eigentum Dritter zu verwahren, ordnungsgemäß zu lagern, zu schützen und zu versichern und als Eigentum von ASK4 zu kennzeichnen;

6.1.2. keine ASK4-Ausrüstung zu bewegen, wenn sie sich am Standort befindet; und

6.1.3. ASK4 ist berechtigt, die ASK4-Anlage bei Eintritt eines der in Ziffern 15.1.3 bis 15.1.9 genannten Ereignisse zu entfernen.

6.2. Das Eigentum an der gekauften Ausrüstung geht nach vollständiger Bezahlung aller Gebühren auf Sie über.

6.3. Die Gefahr und die Haftung für ASK4 oder die gekauften Geräte gehen mit der Lieferung auf Sie über.

6.4. Sie sind für die sichere Aufbewahrung und den ordnungsgemässen Gebrauch der Ausrüstung verantwortlich und müssen ASK4 für jeglichen Verlust oder Schaden an der ASK4-Ausrüstung (einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Blitzschlag oder elektrische Schäden) entschädigen.

6.5. Sie müssen eine geeignete Versicherung für die relevanten Risiken der ASK4-Ausrüstung abschliessen und aufrechterhalten.

6.6. Sie sind verpflichtet, ASK4 unverzüglich über jeden Verlust oder Schaden an der ASK4-Ausrüstung zu informieren. ASK4 übernimmt keinerlei Haftung für Verluste oder Schäden, die als direkte oder indirekte Folge Ihres Verstosses gegen die Ziffern 6.4 und/oder 6.5 entstanden sind.

6.7. Vorbehaltlich der Ziffer 13.1 übernimmt ASK4 keine Haftung für direkt oder indirekt entstandene Schäden:

6.7.1. aus der Nutzung der Ausrüstung, unabhängig davon, ob ASK4 die Nutzung und/oder Leistung dieser Ausrüstung empfohlen hat oder nicht;

6.7.2. wenn die Unfähigkeit, die Dienstleistungen zu nutzen, auf eine Inkompatibilität zwischen der Kundenausrüstung und der ASK4-Ausrüstung oder den Dienstleistungen oder auf einen Ausfall oder eine Störung der Kundenausrüstung zurückzuführen ist; oder

6.7.3. aus Ihrer Nichteinhaltung von Klausel 7.2.

7.0 KUNDENGERÄTE UND DATEN

7.1. Sofern im Auftrag nicht anders vereinbart, ist ASK4 nicht für die Reparatur und Wartung der Geräte verantwortlich.

7.2. Sofern in der Bestellung nicht anders vereinbart, sind Sie vollständig verantwortlich für:

7.2.1. alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um Ihre Informationen und Daten zu sichern und zu schützen;

7.2.2. die Sicherheit des Zugangs zu Ihren Computersystemen, die Integrität der darauf gespeicherten Informationen und ihre Sicherheit vor Korruption, Veränderung und Missbrauch durch andere;

7.2.3. sicherzustellen, dass die Kundenausrüstung für die Nutzung der Dienstleistungen gemäss den angemessenen Anweisungen von ASK4 und allen anderen Anweisungen oder Sicherheitsverfahren, die für die Nutzung der Kundenausrüstung gelten, programmiert, ausgerüstet, kompatibel und angeschlossen ist;

7.2.4. für den Anschluss der Kundenausrüstung an die Dienste; und

7.2.5. sicherzustellen, dass alle Kundengeräte in gutem Zustand sind und den anwendbaren Normen und Zulassungen sowie dem anwendbaren Recht entsprechen. ASK4 kann von Ihnen verlangen, die Verbindung zu unterbrechen (in diesem Fall müssen Sie dies unverzüglich tun) oder kann selbst die Verbindung zu Kundenanlagen unterbrechen, wenn diese nach angemessener Einschätzung von ASK4: (i) nicht den geltenden Normen und Zulassungen oder den geltenden Gesetzen entsprechen; oder (ii) Personen- oder Sachschäden verursachen können; oder (iii) die Qualität einer der Dienstleistungen wesentlich beeinträchtigen können.

8.0 STANDORTINFRASTRUKTUR

8.1. ASK4 kann für die Erbringung der Dienstleistung die Infrastruktur des Standorts nutzen müssen.

8.2. Sie garantieren, dass Sie das Recht haben, ASK4 die Nutzung der Site-Infrastruktur zu gestatten, und dass die Site-Infrastruktur allen anwendbaren Standards und allen Ihnen von ASK4 mitgeteilten Spezifikationen entspricht.

9.0 INSTALLATION UND ZUGANG

9.1. Vor der Installation von Geräten und/oder gekauften Geräten müssen Sie alle angemessenen Anweisungen befolgen, die Ihnen in Bezug auf die Vorbereitung der Kundengeräte, der Standortinfrastruktur und/oder des Standorts mitgeteilt werden. ASK4 übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verzögerungen, die sich aus der Nichtdurchführung dieser Vorbereitungen ergeben.

9.2. Sie stellen sicher, dass ASK4 alle notwendigen Zugangsrechte (sowohl physischer Zugang als auch Fernzugriff auf Ihre Geräte, Computersysteme und das Netzwerk) hat, um den Service zu erbringen und Geräte anzuschliessen oder zu entfernen.

9.3. Sie sorgen für ein sicheres und geeignetes Arbeitsumfeld für die Mitarbeiter, Vertreter oder Auftragnehmer von ASK4 am Standort und kooperieren mit ASK4, um ASK4 die Einhaltung der geltenden Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften zu ermöglichen.

10.0 SOFTWARE

10.1. Wenn ASK4 Software von Dritten zur Verfügung stellt, verpflichten Sie sich, diese ausschließlich in Übereinstimmung mit dem Endbenutzer-Lizenzvertrag des jeweiligen Dritten (der von Zeit zu Zeit von dem Dritten aktualisiert werden kann) und der Vereinbarung zu nutzen.

10.2. ASK4 gewährt Ihnen hiermit eine nicht-exklusive, widerrufliche Lizenz zur Nutzung der ASK4 Software ausschließlich zum Zwecke der Nutzung der Services. ASK4 gewährt Ihnen kein Recht auf eine Verbesserung, Rückgängigmachung oder Aktualisierung der Software, es sei denn, in der Bestellung wurde etwas anderes vereinbart.

10.3. Sie dürfen nicht versuchen, die Software zu kopieren, zurückzuentwickeln, zu entschlüsseln, zu dekompilieren, in eine für den Menschen lesbare Form zu bringen oder zu disassemblieren, es sei denn, dies ist nach geltendem Recht zulässig.

10.4. Sie sind nicht berechtigt, ASK4 Software oder Software von Dritten zu vermieten, unterzulizenzieren, zu übertragen, abzutreten, zu verleihen oder anderweitig darüber zu verfügen.

10.5. Die geistigen Eigentumsrechte an der ASK4 Software und an der Software Dritter verbleiben im Eigentum von ASK4 oder deren Drittlizenzgebern.

10.6. Ihre Lizenz zur Nutzung der ASK4 Software und der Software von Drittanbietern wird sofort beendet, wenn Sie diese Klausel verletzen.

10.7. ASK4 garantiert nicht, dass die Nutzung der Software ohne Unterbrechung erfolgt oder dass der Betrieb der Software fehlerfrei, virenfrei oder sicher ist. Es liegt in Ihrer alleinigen Verantwortung, zu entscheiden, ob die Software Ihren Bedürfnissen entspricht.

10.8. Die Dienste können Software, Dienstleistungen, technische Informationen, Schulungsmaterialien oder andere technische Daten umfassen, die den Exportkontrollbestimmungen unterliegen. Sie dürfen die Software oder die zugrunde liegenden Informationen oder Technologien weder direkt noch indirekt herunterladen oder anderweitig exportieren oder reexportieren, es sei denn, dies geschieht in voller Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften.

11.0 GEBÜHREN

11.1. Sofern im Auftrag nicht anders vereinbart, unterliegen alle Gebühren der Erhebung.

11.2. Die Gebühren werden von oder im Namen von ASK4 in Übereinstimmung mit der jeweiligen Bestellung in Rechnung gestellt und sind von Ihnen an ASK4 in Übereinstimmung mit den in der Bestellung angegebenen Bedingungen zu zahlen, oder, wenn die jeweilige Bestellung nicht angibt, wie die Gebühren in Rechnung gestellt werden, wie unten dargelegt: 

11.2.1. Die Installationskosten und die wiederkehrenden Kosten für die ersten Monate (oder einen anderen Zeitraum, für den sie fällig sind) werden am Tag der Annahme der entsprechenden Bestellung für die Dienstleistungen durch ASK4 gemäss Ziffer 2.0 in Rechnung gestellt;

11.2.2. nachfolgende wiederkehrende Gebühren werden jeden Monat im Voraus in Rechnung gestellt (oder zu Beginn eines anderen Zeitraums, für den sie fällig sind); und

11.2.3. alle anfallenden Zusatzkosten werden von ASK4 normalerweise auf der nächsten Rechnung nach ihrem Anfall in Rechnung gestellt (Sie erkennen jedoch an, dass es länger dauern kann, bis Anrufkosten und bestimmte Arten von Zusatzkosten bewertet und angewandt werden, so dass Anrufkosten und andere derartige Zusatzkosten auf die Rechnungen späterer Monate angewandt werden können, und dass ein Versäumnis, wie oben beschrieben in Rechnung zu stellen, nicht das Recht von ASK4 aufhebt, die Anrufkosten oder Zusatzkosten über eine spätere Rechnung zu berechnen).

11.3. Sie sind verpflichtet, jede Rechnung innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit in voller Höhe ohne Aufrechnung oder Abzug zu bezahlen. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, müssen Sie alle Gebühren per Lastschriftverfahren zahlen.

11.4. ASK4 kann mit einer Frist von mindestens dreißig (30) Tagen die wiederkehrenden Gebühren und die in der Bestellung vereinbarten Tarife für zusätzliche Gebühren ändern, sofern die prozentuale Erhöhung nicht höher ist als ein Betrag in Höhe von:

11.4.1. der prozentuale Anstieg des Einzelhandelspreisindexes zwischen:

(a) dem Einzelhandelspreisindex, der zuletzt vom Office for National Statistics veröffentlicht wurde vor: (i) dem Datum, an dem die unmittelbar vorangegangene Erhöhung gemäß dieser Klausel 11.4 in Kraft getreten ist, oder (ii) dem Datum des Dienstbeginns (je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt); und

(b) der Einzelhandelspreisindex, der zuletzt vom Office for National Statistics vor der Veröffentlichung einer Änderungsmitteilung gemäß dieser Klausel veröffentlicht wurde,

11.4.2. plus zwei Prozent (2%),

mit der Maßgabe, dass ASK4 innerhalb des auf das Anfangsdatum folgenden Zwölfmonatszeitraums oder mehr als einmal innerhalb eines Zwölfmonatszeitraums keine Erhöhung gemäß dieser Klausel vornehmen darf.

11.5. ASK4 ist berechtigt, Sie einer Bonitätsprüfung zu unterziehen, und wenn diese Prüfung ergibt, dass Sie die von ASK4 (nach billigem Ermessen) als annehmbar erachtete Kreditwürdigkeit nicht erfüllen, ist ASK4 berechtigt, von Ihnen Vorauszahlungen zu verlangen, die über die in der Bestellung vereinbarten Beträge hinausgehen, oder eine Sicherheitsleistung gemäß Ziffer 12.0 zu erbringen.

11.6. ASK4 kann unbeschadet ihrer sonstigen Rechte Zinsen in Höhe von 4% p.a. über dem Basiszinssatz der National Westminster Bank plc auf jeden Betrag, den Sie am Fälligkeitstag nicht zahlen, bis zum Tag der tatsächlichen Zahlung erheben.

11.7. Sie sind verpflichtet, ASK4 alle Kosten und Auslagen (einschliesslich Anwaltskosten) zu erstatten, die bei der Eintreibung von überfälligen Beträgen anfallen. Die Kosten und Auslagen fallen auch dann an, wenn der Vertrag gekündigt wird.

11.8. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle Beträge, die ASK4 im Rahmen der Vereinbarung geschuldet werden, exklusive der Mehrwertsteuer oder anderer anwendbarer Steuern, die Ihnen in Rechnung gestellt werden.

12.0 SICHERHEITSLEISTUNG

12.1. Falls in der Bestellung angegeben oder anderweitig gemäss Ziff. 11.5 erforderlich, haben Sie eine Kaution in der von ASK4 festgelegten Höhe als Sicherheit für die Erfüllung Ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag zu leisten (die "Kaution"). ASK4 ist nicht verpflichtet, die Dienstleistungen zu erbringen, bevor sie die Kaution erhalten hat.

12.2. ASK4 ist nicht verpflichtet, Ihnen Zinsen auf die Kautionsbeträge zu zahlen.

12.3. ASK4 wird Ihnen die Kaution bei Beendigung des Vertrages zurückerstatten, sofern Sie alle ausstehenden Beträge an ASK4 gezahlt haben. ASK4 ist berechtigt, ausstehende Beträge mit der Kaution zu verrechnen und Sie erhalten nur den nach der Verrechnung verbleibenden Restbetrag der Kaution ausbezahlt.

13.0 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN

13.1. Keine der Parteien schließt ihre Haftung aus oder beschränkt sie:

13.1.1. Tod oder Körperverletzung durch Fahrlässigkeit;

13.1.2. arglistige Täuschung;

13.1.3. betrügerische Handlungen oder Unterlassungen seiner Mitarbeiter oder Vertreter; oder

13.1.4. alle anderen Verluste, soweit ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung nichtig, verboten oder gesetzlich nicht durchsetzbar ist.

13.2. Vorbehaltlich der Klausel 13.1 gibt keine der Vertragsparteien eine Garantie oder Zusicherung in Bezug auf den Vertrag ab, es sei denn, der Vertrag sieht ausdrücklich etwas anderes vor, und alle Bedingungen, Garantien und Zusicherungen, ob ausdrücklich oder stillschweigend durch Gesetz oder anderweitig, werden hiermit ausgeschlossen. 

13.3. Vorbehaltlich der Klausel 13.1 haftet ASK4 weder vertraglich noch aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit oder Verletzung gesetzlicher Pflichten) oder anderweitig gegenüber Ihnen für:

13.3.1. alle indirekten Schäden oder Folgeschäden, unabhängig von ihrer Ursache;

13.3.2. alle folgenden Verluste, unabhängig davon, ob sie direkt, indirekt oder als Folge von Folgeschäden entstanden sind:

a. Produktionsausfälle;

b. Verlust oder Beschädigung von Daten;

c. entgangener Gewinn;

d. Einnahmeverluste;

e. Zeitverlust;

f. Verlust von Chancen;

g. Verlust des Firmenwerts; oder

h. Verlust von erwarteten Einsparungen,

selbst wenn ASK4 über die angemessene Möglichkeit oder Vorhersehbarkeit solcher Verluste informiert wurde oder sich dessen bewusst war.

13.4. Vorbehaltlich Klausel 13.1 haftet ASK4 Ihnen gegenüber nicht für Systemausfälle, die aufgrund von Defekten in Ihrer Standortinfrastruktur, Ihrer Kundenausrüstung oder aufgrund von Vertragsverletzungen durch Ihre Mitarbeiter, Vertreter oder Subunternehmer oder Netzwerkbetreiber entstehen. 

13.5. Vorbehaltlich der Klausel 13.1 ist die Haftung von ASK4 für alle Schäden, die nicht durch die Klauseln 13.2, 13.3 und 13.4 ausgeschlossen oder beschränkt sind, unabhängig davon, ob sie aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit oder Verletzung gesetzlicher Pflichten), Rückerstattung, Verletzung geltender Gesetze oder anderweitig entstanden sind, auf den höheren der folgenden Beträge beschränkt: (a) £50.000,00; oder (b) der Wert der wiederkehrenden Gebühren über die anfängliche Serviceperiode für den Service, auf den sich die Haftung bezieht, insgesamt.

13.6. Jeder Anspruch von Ihnen gegen ASK4 muss innerhalb von zwölf (12) Monaten nach dem Datum des angeblichen Vertragsbruchs geltend gemacht werden; andernfalls ist er ausgeschlossen.

14.0 AUSSETZUNG

14.1. ASK4 kann die Dienstleistungen (oder einen Teil der Dienstleistungen) aussetzen:

14.1.1. in einem Notfall, um einen Dienst, der für eine Notfallorganisation erbracht wird, oder andere wesentliche Dienste bereitzustellen oder zu sichern;

14.1.2. zur Änderung der technischen Spezifikationen der Dienste oder zur Reparatur, Wartung oder Verbesserung oder zum Schutz von Leib, Leben oder Eigentum; oder

14.1.3. in allen Fällen, in denen ASK4 berechtigt ist, den Vertrag zu kündigen.

14.2. Ausser in Notfällen, in denen eine solche Benachrichtigung nicht erforderlich ist, wird ASK4 Sie so rechtzeitig wie möglich benachrichtigen, wenn die Dienstleistungen ausgesetzt werden sollen, aber Sie haben keinen Anspruch gegen ASK4 wegen einer Aussetzung der Dienstleistungen gemäss dieser Klausel. Macht ASK4 von ihrem Recht Gebrauch, den Vertrag auszusetzen, schliesst dies nicht das Recht von ASK4 aus, den Vertrag nachträglich zu kündigen.

14.3. Wenn die Dienstleistungen aufgrund Ihres Verzuges ausgesetzt werden, müssen Sie die Gebühren während einer solchen Aussetzung weiter bezahlen und ASK4 die Kosten und Ausgaben, die durch die Durchführung einer solchen Aussetzung entstanden sind, zusammen mit allen ausstehenden Beträgen, die unter dem Vertrag fällig sind, und ASK4's angemessenen Gebühren in Bezug auf eine solche Wiederaufnahme erstatten.

15.0 BEENDIGUNG

15.1. ASK4 kann den Vertrag (ganz oder teilweise) mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung kündigen, wenn:

15.1.1. eine Umfrage nach dem Ermessen von ASK4 nicht zufriedenstellend abgeschlossen ist;

15.1.2. eine Lizenz, Erlaubnis oder sonstige Genehmigung, die Sie oder ASK4 zur Erfüllung dieses Vertrages benötigen, abläuft, widerrufen wird oder anderweitig ungültig wird;

15.1.3. Sie sind nicht in der Lage, Ihre Schulden im Sinne von Abschnitt 123 des Insolvenzgesetzes von 1986 zu begleichen;

15.1.4. Sie befinden sich in einem freiwilligen Vergleichsverfahren nach dem Insolvenzgesetz von 1986;

15.1.5. Sie berufen eine Gläubigerversammlung ein oder fassen einen Auflösungsbeschluss oder lassen einen Auflösungsantrag gegen Sie stellen;

15.1.6. Ein Zwangsverwalter oder Konkursverwalter wird über Ihr gesamtes Vermögen oder einen Teil davon eingesetzt, oder es wird ein Verwalter für Sie eingesetzt;

15.1.7. Sie stellen Ihre Geschäftstätigkeit ein oder drohen, sie einzustellen;

15.1.8. Sie ergreifen Maßnahmen im Vorgriff auf eines der in den Ziffern 15.1.3 bis 15.1.9 beschriebenen Ereignisse oder Verfahren, einschließlich der Ankündigung der Einberufung einer Gläubigerversammlung, der Stellung eines Antrags bei Gericht oder der Einreichung einer Mitteilung bei Gericht, der Entgegennahme einer Forderung auf Rückzahlung von Krediten oder der Verabschiedung eines Vorstandsbeschlusses, der Schritte zur Einleitung eines Insolvenzverfahrens genehmigt;

15.1.9. Sie unterliegen allen Ereignissen oder Umständen, die denen in den Ziffern 15.1.3 bis 15.1.8 entsprechen, in jeder Rechtsordnung;

15.1.10. Sie machen eine wesentliche Falschangabe in den Details, die Sie ASK4 zur Verfügung gestellt haben, um ASK4 zu ermöglichen, den Service zu erbringen;

15.1.11. Sie die Vereinbarung oder eine andere Vereinbarung, die Sie mit ASK4 haben, wesentlich verletzen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf, das Versäumnis, alle Gebühren rechtzeitig zu bezahlen);

15.1.12. Sie verstoßen beharrlich gegen die Vereinbarung oder eine andere Vereinbarung, die Sie mit ASK4 haben, und solche beharrlichen Verstöße werden zusammen als eine wesentliche Verletzung der Vereinbarung angesehen;

15.1.13. ASK4 den begründeten Verdacht hat, dass Sie (i) einen Verstoß gegen geltendes Recht, (ii) einen Betrug gegenüber ASK4 oder einem Dritten und/oder (iii) einen Verstoß gegen Ziffer 5.1.11 begangen haben oder begehen könnten; oder

15.1.14. ein Vertrag (oder ein Teil davon) zwischen ASK4 und einem Drittanbieter von Telekommunikationsdiensten gekündigt wird, wenn diese Kündigung die Erbringung der Dienstleistung betrifft.

15.2. Sie können den Vertrag mit einer Frist von dreißig (30) Tagen schriftlich kündigen:

15.2.1. wenn ASK4 den Vertrag wesentlich verletzt und, soweit möglich, nicht innerhalb von 30 Tagen nach der schriftlichen Mitteilung der Vertragsverletzung Abhilfe schafft; oder

15.2.2. wenn ASK4 den Vertrag wesentlich verletzt und die Verletzung nicht behoben werden kann.

15.3. Vorbehaltlich der Bestimmungen von 16.1 kann das Abkommen von jeder Vertragspartei aus wichtigem Grund unter Einhaltung einer Frist von mindestens drei (3) Monaten schriftlich gekündigt werden.

16.0 FOLGEN EINER KÜNDIGUNG

16.1. Im Falle der Beendigung des Vertrages, sofern Sie nicht ein Recht zur Beendigung des Vertrages gemäß Ziffer 15.2 haben, sind Sie verpflichtet, ASK4 die entsprechende Gebühr für die vorzeitige Beendigung des Vertrages zu zahlen (sowie alle anderen Abschaltungs- oder Migrationsgebühren, die in Bezug auf die beendeten Dienste anfallen können). Die Parteien erkennen an, dass die Gebühr für die vorzeitige Beendigung des Vertrages eine echte Vorabschätzung des Verlustes von ASK4 und der Verpflichtungen ist, die ASK4 in Bezug auf interne Ressourcen und Drittanbieter in Bezug auf die Bereitstellung der Dienstleistungen eingegangen ist.

16.2. Bei Beendigung des Abkommens:

16.2.1. erlischt jede Ihnen von ASK4 erteilte Lizenz sofort;

16.2.2. alle Ihre Daten, die auf ASK4-Geräten oder -Servern gespeichert sind, werden entfernt und es liegt in Ihrer Verantwortung, diese Daten vor der Kündigung abzurufen; und

16.2.3. Sie müssen ASK4 erlauben, die in Ihrem Besitz befindlichen ASK4-Geräte unverzüglich zu entfernen. Wenn Sie die unverzügliche Entfernung der Geräte nach Beendigung des Vertrages verzögern, ist ASK4 berechtigt, Ihnen bis zur Beendigung des Vertrages weitere Gebühren in Rechnung zu stellen, die Sie zusammen mit den zusätzlichen Kosten und Aufwendungen, die ASK4 durch die Verzögerung entstanden sind, zu tragen haben.

16.3. Die Beendigung der Vereinbarung, wie auch immer sie zustande kommt, berührt nicht die Rechte, Pflichten und Verbindlichkeiten einer der Parteien, die vor der Beendigung entstanden sind. Die Klauseln der Vereinbarung, die ausdrücklich oder stillschweigend nach der Kündigung wirksam sind, bleiben ungeachtet der Kündigung durchsetzbar.

17.0 DATENSCHUTZ

17.1. Die Parteien erkennen an und stimmen zu, dass sie personenbezogene Daten der Vertreter jeder Partei in ihrer jeweiligen Eigenschaft als Verantwortliche gemeinsam verarbeiten müssen, um (gegebenenfalls): (a) die Dienste zu verwalten und zu erbringen; (b) die Dienste anzufordern und zu empfangen; (c) Rechnungen im Zusammenhang mit den Diensten zu erstellen, zu versenden und deren Bezahlung zu verwalten; (d) den Vertrag zu verwalten und alle damit zusammenhängenden Streitigkeiten beizulegen; (e) auf allgemeine Fragen und Vorfälle im Zusammenhang mit den Diensten zu antworten und/oder diese zu erheben; (f) ihre jeweiligen gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen; und (g) soweit nach den Datenschutzgesetzen zulässig, Marketing und Marktforschung durchzuführen.

17.2. Jede Vertragspartei verarbeitet personenbezogene Daten ihrer Vertreter für die in Ziffer 17.1 genannten Zwecke im Einklang mit ihrer jeweiligen Datenschutzpolitik. Die Vertragsparteien erkennen an, dass sie unter Umständen verpflichtet sind, personenbezogene Daten an ihre verbundenen Unternehmen und andere relevante Parteien weiterzugeben, um die in Klausel 17.1 aufgeführten Aktivitäten durchzuführen, und dass jede Vertragspartei dabei sicherstellt, dass die Weitergabe und Verwendung dieser personenbezogenen Daten mit den geltenden Datenschutzgesetzen übereinstimmt.

17.3. Wenn Sie ASK4 mitteilen, dass ASK4 personenbezogene Daten des Kunden durch die Erbringung der Dienstleistungen verarbeiten wird, wird ASK4 als Auftragsverarbeiter in Ihrem Namen in Bezug auf diese Verarbeitung tätig und wird die personenbezogenen Daten des Kunden nur in Übereinstimmung mit dem Vertrag und dem ASK4 Business Data Processing Agreement verarbeiten.

18.0 SICHERHEIT

18.1. ASK4 kann Ihnen Credentials zuweisen, um Ihnen die Nutzung des Services zu ermöglichen. Sie müssen diese Zugangsdaten sicher und vertraulich aufbewahren und ASK4 unverzüglich benachrichtigen, wenn ein Dritter davon Kenntnis erlangt. Sie dürfen keine Berechtigungsnachweise kopieren oder versuchen, diese zu kopieren oder weiterzugeben. ASK4 behält sich das Recht vor, die Berechtigungsnachweise ohne Vorankündigung zu ändern oder ungültig zu machen, wenn ASK4 Grund zu der Annahme hat, dass Sie gegen diese Klausel verstoßen.

19.0 VERTRAULICHE INFORMATIONEN

19.1. Jede Vertragspartei verpflichtet sich, alle vertraulichen Informationen über die andere Vertragspartei und ihre Konzernunternehmen, einschließlich aller Einzelheiten über ihre Geschäfte, Angelegenheiten, Kunden, Lieferanten, Pläne oder Strategien ("vertrauliche Informationen"), vertraulich zu behandeln und die vertraulichen Informationen der anderen Vertragspartei nicht zu verwenden oder an andere Personen weiterzugeben, es sei denn, dies ist nach Ziffer 19.2 zulässig.

19.2. Eine Partei kann:

19.2.1. vertrauliche Informationen an ihre Angestellten, leitenden Angestellten, Vertreter oder Berater ("Vertreter") weitergeben, die die betreffenden vertraulichen Informationen für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen der Vereinbarung kennen müssen, vorausgesetzt, die betreffende Partei stellt sicher, dass jeder Vertreter, dem vertrauliche Informationen offengelegt werden, sich deren vertraulichen Charakters bewusst ist und sich verpflichtet, diese Klausel 19.0 einzuhalten, als wäre er selbst eine Partei;

19.2.2. alle vertraulichen Informationen offenlegen, die aufgrund von Gesetzen, Gerichten, Regierungs-, Regulierungs- oder Aufsichtsbehörden (einschließlich Wertpapierbörsen) oder anderen zuständigen Behörden offengelegt werden müssen; und

19.2.3. vertrauliche Informationen nur zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag zu verwenden.

20.0 STREITBEILEGUNG

20.1. Vorbehaltlich Klausel 29.0 werden alle Streitigkeiten, die sich zwischen den Parteien aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben, gemäß den Bestimmungen dieser Klausel 20.0 behandelt.

20.2. Das Streitbeilegungsverfahren kann jederzeit eingeleitet werden, indem eine Vertragspartei der anderen Vertragspartei schriftlich mitteilt, dass eine Streitigkeit aufgetreten ist. Die Mitteilung muss angemessene Informationen über die Art der Streitigkeit enthalten.

20.3. Die Vertragsparteien bemühen sich nach besten Kräften, im Rahmen der folgenden Verfahren eine Verhandlungslösung zu finden:

20.3.1. innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Zustellung der Mitteilung treffen sich die Vertrags- oder Kundenbetreuer der Vertragsparteien, um die Streitigkeit zu erörtern und zu versuchen, sie beizulegen; und

20.3.2. ist die Streitigkeit nicht innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach der ersten Sitzung der Vertragsmanager oder der Kundenbetreuer beigelegt worden, so wird die Angelegenheit an die Vertreter jeder Vertragspartei verwiesen, die befugt sind, die Streitigkeit beizulegen, und die einer höheren Führungsebene als die Vertragsmanager angehören. Die Eskalationskontakte treten innerhalb von vierzehn (14) Tagen zusammen, um die Streitigkeit zu erörtern und zu versuchen, sie beizulegen.

20.4. Wenn die Streitigkeit nicht innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach dem ersten Treffen der Eskalationskontakte gemäß dieser Klausel 20.0 beigelegt wurde, kann die Angelegenheit an eine Schlichtung gemäß dem Centre for Effective Dispute Resolution (CEDR) verwiesen werden.

20.5. Wird die Streitigkeit nicht innerhalb von sechzig (60) Tagen nach Beginn der Schlichtung beigelegt oder weigert sich eine Vertragspartei zu irgendeinem Zeitpunkt, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen, so kann jede Vertragspartei ein Verfahren einleiten.

21.0 HÖHERE GEWALT

21.1. In dieser Klausel bedeutet "Höhere Gewalt" ein Ereignis oder eine Abfolge von Ereignissen, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle einer Partei liegen und sie daran hindern oder verzögern, ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Krieg, Bürgerkrieg (erklärt oder nicht erklärt) oder bewaffnete Konflikte, Invasion und Handlungen ausländischer Feinde, Blockaden und Embargos, zivile Unruhen, Aufruhr oder Rebellion; terroristische Handlungen oder deren glaubwürdige Androhung; Blitzschlag, Erdbeben oder außergewöhnliche Sturm- oder Wetterbedingungen; nukleare, chemische oder biologische Verseuchung; Explosionen, Feuer und Überschwemmungen; Unterbrechung von Glasfaserkabeln; Versäumnis von Lieferanten oder Subunternehmern von ASK4; oder teilweiser oder vollständiger Ausfall des Internets (wenn dies auf eine Ursache zurückzuführen ist, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle der betreffenden Partei liegt). Die Unfähigkeit zu zahlen ist keine höhere Gewalt.

21.2. Eine Vertragspartei haftet nicht, wenn sie aufgrund höherer Gewalt an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Abkommen gehindert wird, vorausgesetzt, dass sie:

21.2.1. die andere Partei unverzüglich über das Ereignis Höherer Gewalt und dessen voraussichtliche Dauer unterrichtet; und

21.2.2. angemessene Anstrengungen unternimmt, um die Auswirkungen dieses Ereignisses zu minimieren. Sie sind weiterhin zur Zahlung der Gebühren verpflichtet, wenn das Ereignis höherer Gewalt die Fähigkeit von ASK4 beeinträchtigt, die Dienstleistungen zu erbringen.

21.3. Beeinträchtigt ein Ereignis höherer Gewalt die Erfüllung des Vertrags für mehr als drei (3) Monate wesentlich, so kann jede Vertragspartei nach billigem Ermessen die Dienstleistungen aussetzen oder den Vertrag kündigen, indem sie die andere Vertragspartei mindestens dreißig (30) Tage vorher schriftlich davon in Kenntnis setzt; in diesem Fall wird der Vertrag beendet bzw. ausgesetzt, sofern die höhere Gewalt bis zum Ablauf der Frist nicht weggefallen ist.

22.0 GESAMTER VERTRAG

22.1. Die Vertragsparteien kommen überein, dass das Abkommen die gesamte Vereinbarung zwischen ihnen darstellt und alle früheren schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen, Absprachen und Abmachungen zwischen ihnen in Bezug auf seinen Gegenstand außer Kraft setzt.

22.2. Jede Vertragspartei erkennt an, dass sie die Vereinbarung nicht im Vertrauen auf Zusicherungen oder Garantien geschlossen hat, die nicht ausdrücklich in der Vereinbarung und den in ihrem Rahmen erteilten Aufträgen enthalten sind, und dass sie in Bezug auf diese Zusicherungen oder Garantien keine Rechtsmittel geltend machen kann.

22.3. Keine Vertragspartei hat einen Anspruch wegen einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Falschdarstellung auf der Grundlage einer Erklärung in diesem Abkommen.

22.4. Keine Bestimmung des Abkommens bezweckt die Einschränkung oder den Ausschluss der Haftung für Betrug.

23.0 NACHRICHTEN

23.1. Jede Mitteilung oder sonstige Mitteilung einer Vertragspartei im Rahmen des Abkommens muss:

23.1.1. schriftlich und in englischer Sprache erfolgen;

23.1.2. von der übermittelnden Partei oder in deren Namen unterzeichnet sein und

23.1.3. an die betreffende Partei an die in der Bestellung angegebene Anschrift gesandt werden.

23.2. Mitteilungen können nur abgegeben werden und gelten als zugegangen:

23.2.1. persönlich: gegen Unterschrift bei der Übergabe;

23.2.2. per Royal Mail Recorded Signed For Post: um 9.00 Uhr am zweiten Werktag nach der Aufgabe;

23.2.3. per E-Mail: nach Erhalt einer Lesebestätigung per E-Mail von der richtigen Adresse.

23.3. Diese Klausel gilt nicht für Mitteilungen, die im Rahmen eines Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahrens gemacht werden.

24.0 ABWERBEVERBOT

Jede Vertragspartei erklärt sich damit einverstanden, dass sie während der Laufzeit des Abkommens ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Vertragspartei keine Mitarbeiter der anderen Vertragspartei, die zum Zeitpunkt einer solchen Maßnahme oder während eines Zeitraums von zwölf (12) Monaten unmittelbar vor einer solchen Maßnahme an der Erfüllung einer Verpflichtung im Rahmen des Abkommens beteiligt sind, direkt anwerben oder ihnen eine Beschäftigung oder ein Engagement anbieten wird.

25,0 ABWECHSELUNG

25.1. Unbeschadet sonstiger ausdrücklicher Änderungsrechte in der Vereinbarung kann ASK4 die Vereinbarung jederzeit nach vorheriger Mitteilung an Sie ändern.

25.2. ASK4 wird Sie dreißig (30) Tage vorher schriftlich über die Änderungen informieren, außer wenn:

25.2.1. die Änderung aus rechtlichen oder behördlichen Gründen erfolgt und es nicht möglich ist, eine solche Mitteilung zu machen; oder

25.2.2. die Änderung Ihnen keinen wesentlichen Nachteil bringt,

Die Vorankündigung erfolgt jedoch weiterhin durch ASK4 gemäß Ziffer 25.1.

25.3. Vorbehaltlich Klausel 25.4, wenn eine von ASK4 vorgenommene Änderung nachweislich zu Ihrem erheblichen Nachteil ist, können Sie der Änderung widersprechen und Sie sind berechtigt (nach ASK4s Ermessen), entweder: (i) die Dienstleistungen weiterhin zu den Bedingungen des Vertrages ohne die Änderung zu erhalten; oder (ii) den Vertrag mit einer Frist von fünfundvierzig (45) Tagen schriftlich gegenüber ASK4 zu kündigen. Wenn Sie nicht innerhalb der Frist von dreißig (30) Tagen widersprechen, wird davon ausgegangen, dass Sie die Änderungen akzeptieren und die Änderungen werden ab dem vorgeschlagenen Datum des Inkrafttretens wirksam.

25.4. Die folgenden Änderungen stellen für Sie keine wesentlichen Nachteile dar, so dass Sie nicht berechtigt sind, diesen Änderungen gemäß Klausel 25.3 zu widersprechen:

25.4.1. Änderungen zur Erfüllung gesetzlicher oder behördlicher Auflagen;

25.4.2. Erhöhungen der wiederkehrenden Gebühren gemäß Klausel 11.4;

25.4.3. Erhöhungen der Verbindungsentgelte, wenn die Lieferanten von ASK4 ihre entsprechenden Entgelte erhöht haben;

25.4.4. Erhöhungen der Zusatzgebühren;

25.4.5. Änderungen zur Aufrechterhaltung der Integrität oder Sicherheit der Ausrüstung oder des Dienstes;

25.4.6. Änderungen zur Verbesserung der Klarheit oder Korrekturen von Druckfehlern;

25.4.7. Änderungen, die der Einführung neuer oder verbesserter Leistungsmerkmale dienen oder diese vorsehen;

25.4.8. die Rücknahme von geringfügigen oder ergänzenden Leistungsmerkmalen oder -bestandteilen;

25.4.9. Änderungen an der technischen Spezifikation des Dienstes, die keine wesentlichen Auswirkungen auf die Funktionalität des Dienstes haben;

25.4.10. Aktualisierungen des Benutzerhandbuchs; oder

25.4.11. Änderungen von Prozessen, die keine wesentlichen Auswirkungen auf die Funktionalität der Dienste haben.

26.0 WEITERE VERSICHERUNG

Sie sind verpflichtet, auf Verlangen von ASK4 und auf Ihre Kosten alle Handlungen vorzunehmen und alle Dokumente auszufertigen, die notwendig sind, um dem Vertrag volle Wirkung zu verleihen.

27,0 ZUORDNUNG

Sie dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ASK4 Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag weder ganz noch teilweise abtreten, untervergeben oder belasten. ASK4 ist berechtigt, alle ihre Verpflichtungen zu erfüllen und alle ihre Rechte, die im Rahmen der Vereinbarung gewährt werden, durch oder an jede Gruppengesellschaft auszuüben oder abzutreten.

28,0 KEINE PARTNERSCHAFT ODER AGENTUR

Die Parteien sind unabhängige Unternehmen und keine Partner, Auftraggeber und Beauftragte oder Arbeitgeber und Arbeitnehmer, und die Vereinbarung begründet keine Joint-Venture-, Treuhand- oder sonstigen Beziehungen zwischen ihnen, mit Ausnahme der ausdrücklich in ihr vorgesehenen vertraglichen Beziehungen. Keine der Parteien hat die Befugnis, im Namen der anderen Partei Verpflichtungen einzugehen, und gibt auch nicht vor, dass sie dazu befugt ist.

29.0 BILLIGKEITSMASSNAHMEN

Jede Vertragspartei erkennt an, dass jede Verletzung oder drohende Verletzung des Abkommens der anderen Vertragspartei einen nicht wieder gutzumachenden Schaden zufügen kann, für den Schadenersatz möglicherweise keine angemessene Abhilfe darstellt. Dementsprechend erkennt jede Vertragspartei an und erklärt sich damit einverstanden, dass die andere Vertragspartei zusätzlich zu allen anderen ihr zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfen und Schadensersatzansprüchen Anspruch auf die Rechtsbehelfe der besonderen Erfüllung, der einstweiligen Verfügung und anderer billigkeitsrechtlicher Rechtsbehelfe hat, ohne dass ein besonderer Schadensersatz nachgewiesen werden muss oder das in Klausel 20.0 beschriebene Streitbeilegungsverfahren einzuhalten ist.

30,0 SEVERANCE

30.1. Sollte eine Bestimmung des Vertrages (oder ein Teil einer Bestimmung) rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so bleiben die Rechtmäßigkeit, Gültigkeit und Durchsetzbarkeit aller anderen Bestimmungen des Vertrages davon unberührt.

30.2. Sollte eine Bestimmung des Abkommens (oder ein Teil einer Bestimmung) rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, aber rechtmäßig, gültig und durchsetzbar sein, wenn ein Teil davon gestrichen oder geändert würde, so gilt die betreffende Bestimmung oder Teilbestimmung mit den Streichungen oder Änderungen, die erforderlich sind, um die Bestimmung rechtmäßig, gültig und durchsetzbar zu machen. Im Falle einer solchen Streichung oder Änderung verhandeln die Vertragsparteien nach Treu und Glauben, um sich auf die Bedingungen einer für beide Seiten annehmbaren Alternativbestimmung zu einigen.

31.0 VERZICHT

31.1. Vorbehaltlich der Klausel 13.6:

31.1.1. Kein Versäumnis, keine Verzögerung oder Unterlassung einer Partei bei der Ausübung eines gesetzlich oder vertraglich vorgesehenen Rechts, einer Befugnis oder eines Rechtsmittels gilt als Verzicht auf dieses Recht, diese Befugnis oder dieses Rechtsmittel und schließt eine künftige Ausübung dieses oder eines anderen Rechts, dieser Befugnis oder dieses Rechtsmittels nicht aus oder schränkt sie ein.

31.1.2. keine einmalige oder teilweise Ausübung von Rechten, Befugnissen oder Rechtsmitteln, die gesetzlich oder im Rahmen des Abkommens vorgesehen sind, verhindert die künftige Ausübung dieser Rechte oder die Ausübung anderer Rechte, Befugnisse oder Rechtsmittel.

31.1.3. Ein Verzicht auf eine Bedingung oder einen Verstoß gegen den Vertrag ist nur dann wirksam, wenn er schriftlich erfolgt und von der verzichtenden Partei unterzeichnet wird, und auch dann nur in dem Fall und für den Zweck, für den er abgegeben wird.

32,0 KOSTEN UND AUFWENDUNGEN

Jede Vertragspartei trägt ihre eigenen Kosten und Auslagen, die ihr im Zusammenhang mit der Aushandlung, Vorbereitung, Unterzeichnung und Durchführung des Abkommens (und aller darin genannten Dokumente) entstanden sind.

33.0 RECHTE DRITTER

33.1. Sofern nicht ausdrücklich in Klausel 33.2 vorgesehen, hat eine Person, die nicht Vertragspartei ist, keine Rechte gemäß dem Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999, um eine der Bestimmungen des Vertrages durchzusetzen.

33.2. Jedes Unternehmen der Gruppe hat das Recht, die Bestimmungen des Abkommens durchzusetzen.

34.0 GELTENDES RECHT UND GERICHTSBARKEIT

34.1. Die Vereinbarung und alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder in Verbindung mit ihr, ihrem Gegenstand oder ihrem Zustandekommen ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), unterliegen den Gesetzen von England und Wales und werden in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt.

34.2. Die Parteien vereinbaren unwiderruflich, dass die Gerichte von England und Wales die ausschließliche Zuständigkeit für die Beilegung von Streitigkeiten oder Ansprüchen haben, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag, seinem Gegenstand oder seinem Zustandekommen ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche).

 

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Hinweis auf die Aktualisierung

Am 30.10.2020 wurden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wie folgt aktualisiert:

  • Die Möglichkeit, die Gebühren entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes zu erhöhen, wurde in Klausel 11.4 präzisiert, um klarzustellen, dass solche Erhöhungen nicht innerhalb der ersten 12 Monate einer Vereinbarung oder mehr als einmal innerhalb eines 12-Monats-Zeitraums vorgenommen werden.
  • Verweise in der Bestellung auf einen "Mindestzeitraum", die "Laufzeit" oder die "Vertragslaufzeit" oder ähnliches wurden dahingehend präzisiert, dass es sich auch um Verweise auf den "anfänglichen Leistungszeitraum" handelt.
  • Verweise auf "Folgezeitraum", "Folgezeit" oder ähnliches in Bestellungen wurden als Verweise auf den Verlängerungszeitraum klargestellt.

Dies ist eine unwesentliche Änderung gemäß Klausel 25.4.6. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und gilt für Aufträge, die am oder vor dem oben genannten Datum ab dem Datum des Beginns des jeweiligen Auftrags abgeschlossen werden.

Am 18.08.2021 wurden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wie folgt aktualisiert:

  • Die Definition des Begriffs "Datenschutzgesetze" wurde aktualisiert und verweist nun ausdrücklich auf die "britische Datenschutz-Grundverordnung".

Dies ist eine unwesentliche Änderung gemäß Klausel 25.4.6. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und gilt für Aufträge, die am oder vor dem oben genannten Datum ab dem Datum des Inkrafttretens der britischen Datenschutzgrundverordnung am 1. Januar 2021 abgeschlossen werden.

Am 07.02.2023 wurden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wie folgt aktualisiert:

  • Der Verweis auf "Mindestlaufzeit" in Klausel 13.5 wurde in "Erstzulassungszeitraum" geändert.

Dies ist eine unwesentliche Änderung gemäß Klausel 25.4.6. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und gilt für Aufträge, die an oder vor dem oben genannten Datum erteilt wurden.